Das Fischereirecht in Schwedens Seen und Fließgewässern gehört jeweils dem jeweiligen Grundbesitzer. Um die Erlaubnis zum Angeln zu erhalten, benötigt man eine Angelerlaubnis. Diese ist ein persönliches Übereinkommen zwischen Ihnen und dem Besitzer des Fischereirechts, welches Ihnen für eine bestimmte Zeitspanne in einem bestimmten Gebiet das Recht zum Angeln gibt. Wenn nicht anders angegeben, ist eine Angelerlaubnis ein persönliches Dokument und sie müssen sich im Fall einer Kontrolle ausweisen müssen. Lesen Sie zuerst die Broschüre "Angeln in Schweden" (PDF), es ist ein sehr guter Anfang!
In den Seen Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön in Jämtland ist das Angeln mit einer gewöhnlichen Angel auch in privaten Gewässern kostenfrei, und es wird keine Angelerlaubnis benötigt. Im Gegensatz zur Jagd, benötigt man in Schweden für das Sportangeln keine Lizenz, Angelschein oder Ähnliches.
Örtliche Regeln gelten...
Es ist wichtig, zu wissen, dass eine Angelerlaubnis einem nicht das Recht gibt, was man will und so viel man will zu fischen. Jede Angelerlaubnis beinhaltet eine mehr oder weniger detaillierte Liste örtlicher Fischereiregeln, die Sie akzeptieren und befolgen müssen. Diese Regeln können z.B. geschützte Fischarten angeben, die Mindestgröße für gefangene Fische, Sperrzeiten oder Schutzgebiete für bestimmte Fischarten. Diese Regeln sind ein wichtiger Teil des Fischschutzes und sind für eine nachhaltige Fischerei im jeweiligen Gewässer notwendig.
Wieso benötigt man eine Angelerlaubnis?
Kurz gesagt kann man sagen, dass eine Angelerlaubnis eine Möglichkeit ist, sich für eine bestimmte Zeit das Recht zum Angeln zu kaufen.
Das Fischen in privaten Gewässern gehört dem Grundbesitzer (1993:787). Diejenigen, die das Fischereirecht nicht durch Grundbesitz haben, müssen sich dieses z.B. durch den Kauf einer Angelerlaubnis oder einer anderen Form des Nutzungsrechts erkaufen.
In Schweden ist es gewöhnlicherweise so, dass mehrere Grundbesitzer sich in Form eines Fischereibezirks vereinigen, welcher von einer Fischereivereinigung verwaltet wird. Der Bezirk beinhaltet die geographische Einheit, während die Vereinigung die Administration beinhaltet, und aus den jeweiligen Grundbesitzern, die den Bezirk verwalten, besteht. In Schweden gibt es ca. 2000 Fischereibezirke.
Es ist auch gewöhnlich, dass Fischgründe z.B. von einem Angelclub oder einer Firma gepachtet werden. In großen Teilen Schwedens sind es auch Forstunternehmen, die Schwedische Kirche und Kommunen, die das Fischereirecht besitzen und vergeben. Vor allen Dingen in Nordschweden gibt es auch Gemeinschaftsvereine, die die Fischgründe verwalten.
Warum verkauft iFiske nicht für alle schwedischen Gewässer Erlaubnisse?
Fischerei wird in Schweden nicht zentral verwaltet oder organisiert, sondern es sind die Grundbesitzer, die über ihre Ressourcen bestimmen, und beschließen, ob sie Angelerlaubnisse digital verkaufen möchten, oder nicht. Mit anderen Worten: iFiske kann keine Angelerlaubnisse für Fischgründe verkaufen, ohne mit der jeweiligen Fischereivereinigung, Angelclub, etc. einen Vertrag abzuschließen.
Formell gesehen sind es die Fischereivereinigungen, die die Angelerlaubnisse an den Endnutzer verkaufen, während iFiske nur ein digitaler Marktplatz und ein Portal ist, wo der Kauf geschieht, und die Angelerlaubnis ausgestellt wird.
Was gilt am Meer und in den fünf größten Seen Schwedens?
In öffentlichen Gewässern gehört das Fischereirecht dem Staat und laut dem Fischereigesetz (1993:787) darf jeder schwedische Bürger in „öffentlichen Gewässern“ fischen.
Das sogenannte Freie Fischereirecht gibt schwedischen Bürgern das Recht, in privaten Gewässern an Schwedens Küsten und den größten Seen (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön in Jämtland) in dem Umfang und auf die Art zu fischen, wie es im Anhang an das Fischereigesetz angegeben ist.
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