Das Fischereirecht in Schwedens Seen und Fließgewässern gehört jeweils dem jeweiligen Grundbesitzer. Um die Erlaubnis zum Angeln zu erhalten, benötigt man eine Angelerlaubnis. Diese ist ein persönliches Übereinkommen zwischen Ihnen und dem Besitzer des Fischereirechts, welches Ihnen für eine bestimmte Zeitspanne in einem bestimmten Gebiet das Recht zum Angeln gibt. Wenn nicht anders angegeben, ist eine Angelerlaubnis ein persönliches Dokument und sie müssen sich im Fall einer Kontrolle ausweisen müssen. Lesen Sie zuerst die Broschüre "Angeln in Schweden" (PDF), es ist ein sehr guter Anfang!

Es gibt ca. 2000 Fischereibezirke in Schweden. Die meisten von ihnen wurden nach 1981 gegründet, als ein neues Gesetz verabschiedet wurde, das an die moderne Fischereiverwaltung angepasst war. In Binnenseen und Fließgewässern ist diese Verwaltungsform sehr erfolgreich. Fischereibezirke werden von einer Fischereivereinigung verwaltet. Der Bezirk beinhaltet die geographische Einheit. Die Vereinigung besteht aus sämtlichen Fischereirechtsbesitzern innerhalb des Bezirks. Fischgründe zählen als drittgrößte Ressource des ländlichen Raums, nach Wäldern und Ackerbau.

Das Jedermannsrecht beinhaltet nicht die Fischerei. Stattdessen gehört das Fischereirecht in privaten Gewässern dem Grundbesitzer. Um in Seen und Fließgewässern fischen zu dürfen, muss man deswegen eine Angelerlaubnis für den jeweiligen Fischgrund erwerben. Derjenige, der angelt, ist außerdem dazu verpflichtet,die Regeln, die in dem jeweiligen Gewässer gelten, zu kennen.

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