Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Eckerö Torp fiskevatten (€100/Stück)

ID: 3913

Jahres-Lizenz / Eckerö Torp fiskelag

Ausgestellt von Eckerö Torp fiskelag in Zusammenarbeit mit iFiske.ax
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: €100 (EUR, inkl. 24% MwSt.)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemeine Angelregeln von Landskapet Åland

Allgemeine Regeln

  • In öffentlichen Gewässern hat jeder in Skandinavien das Recht, für den Haushaltsbedarf zu fischen
  • Das Angeln ist in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, kostenlos
  • auf privaten und gemeinsamen Gewässern ist die Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich, teilweise vermittelt durch den Verkauf von Angelscheinen
  • Spinnfischen und anderes Fischen mit Bremse ist vom Ufer aus von einschließlich 15.4 bis einschließlich 15.6 verboten.
  • Man sollte nicht in der Nähe von bewohnten Stränden, Bootsstegen oder der Ausrüstung anderer fischen
  • Das Fangen von minderwertigem Fisch ist verboten. Untermaßfische sind Individuen der nachstehenden Arten, die kleiner sind als die geltenden Mindestmaße.

Mindestabmessungen

Der Fang von minderwertigen Fischen muss vermieden werden. Auf Åland gelten folgende Mindestmaßnahmen:

  • Lachs 60 cm
  • Meerforelle 50 cm
  • Hecht, mit Unterstützung des Beschlusses der Landesregierung, 55 cm
  • Höhe 37 cm
  • Brasse 42 cm
  • Sieb 35cm

Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische sind unverzüglich freizusetzen.

Für Flusskrebse gilt eine Mindestlänge von 10 cm, gemessen von der Spitze der Stirnfahne bis zur Hinterkante des Mittellappens des umgedrehten Schwanzes.

Minderwertige Fische oder Krebse dürfen nicht gegen Bezahlung gelagert, transportiert, verkauft, gekauft oder serviert werden.

Illegale Fischerei und Überwachung

Wer unerlaubt im Gewässer eines anderen fischt, macht sich des illegalen Fischfangs oder der sogenannten Wilderei schuldig. Da die Fischereirechte dem Eigentümer der Wasserfläche gehören, ist er auch für die Überwachung des illegalen Fischfangs verantwortlich. Im Fischereigesetz, § 75 und § 76, gibt es Vorschriften zur Überwachung und zum Umgang mit Gütern. Wer illegalen Fischfang melden will, muss sich an die Polizei wenden.

Illegale Fischerei

Illegale Fischerei bezieht sich auf Fischereiaktivitäten, bei denen Sie gegen die Bestimmungen der Fischereigesetzgebung verstoßen, wie z. B. Friedenszeiten, Mindestgrößen und nicht zugelassene Fanggeräte. Illegale Fischerei wird von den Behörden überwacht.

Friedenszeiten

Auf Åland gelten folgende Ruhezeiten:

  • Krebs 1,9 – 20,7 um 20.00
  • Gös, mit Unterstützung des Beschlusses der Landesregierung, 1.6. – 30.6

Während des Schutzzeitraums ist es verboten, geschützte Fische oder Flusskrebse gegen Bezahlung zu fischen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zu kaufen oder zu servieren.

Erlaubte und verbotene Fanggeräte und Fangmethoden

Beim Angeln darf nicht verwendet werden:

  • Sprengstoffe, Schusswaffen, giftige oder anästhetische Substanzen oder elektrischer Strom
  • Nur auf der Grundlage von schädlichen Werkzeugen, wie z. B. Lichtern
  • Strafferes Garn als in § 17 LL zum Angeln vorgeschrieben
  • Gegenstände, um die Fische in das Fanggerät einzutreiben, mit Ausnahme dessen, was in § 16 LL über das Fischen bestimmt ist
  • Licht, um die Fische anzulocken
  • Drift-Garn

Fangnetze oder Reusen für Lachs und Meerforelle dürfen nur mit Genehmigung der Landesregierung verwendet werden.

In der Zeit vom einschließlich 15.4. bis einschließlich 15.6. ist das Spinnfischen und sonstige Fischen mit Schleppen im Salzsee (Meer) vom Strand aus verboten.

Im Landesfischereigesetz, §§ 17 - 19, wird über die zulässigen Mindestabstände zwischen Knoten und sonstigen Fanggeräten, die zum Fischen verwendet werden dürfen, geregelt.

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