Allgemeine Angelregeln von Landskapet Åland
Der Fang von minderwertigen Fischen muss vermieden werden. Auf Åland gelten folgende Mindestmaßnahmen:
Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische sind unverzüglich freizusetzen.
Für Flusskrebse gilt eine Mindestlänge von 10 cm, gemessen von der Spitze der Stirnfahne bis zur Hinterkante des Mittellappens des umgedrehten Schwanzes.
Minderwertige Fische oder Krebse dürfen nicht gegen Bezahlung gelagert, transportiert, verkauft, gekauft oder serviert werden.
Wer unerlaubt im Gewässer eines anderen fischt, macht sich des illegalen Fischfangs oder der sogenannten Wilderei schuldig. Da die Fischereirechte dem Eigentümer der Wasserfläche gehören, ist er auch für die Überwachung des illegalen Fischfangs verantwortlich. Im Fischereigesetz, § 75 und § 76, gibt es Vorschriften zur Überwachung und zum Umgang mit Gütern. Wer illegalen Fischfang melden will, muss sich an die Polizei wenden.
Illegale Fischerei bezieht sich auf Fischereiaktivitäten, bei denen Sie gegen die Bestimmungen der Fischereigesetzgebung verstoßen, wie z. B. Friedenszeiten, Mindestgrößen und nicht zugelassene Fanggeräte. Illegale Fischerei wird von den Behörden überwacht.
Auf Åland gelten folgende Ruhezeiten:
Während des Schutzzeitraums ist es verboten, geschützte Fische oder Flusskrebse gegen Bezahlung zu fischen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zu kaufen oder zu servieren.
Beim Angeln darf nicht verwendet werden:
Fangnetze oder Reusen für Lachs und Meerforelle dürfen nur mit Genehmigung der Landesregierung verwendet werden.
In der Zeit vom einschließlich 15.4. bis einschließlich 15.6. ist das Spinnfischen und sonstige Fischen mit Schleppen im Salzsee (Meer) vom Strand aus verboten.
Im Landesfischereigesetz, §§ 17 - 19, wird über die zulässigen Mindestabstände zwischen Knoten und sonstigen Fanggeräten, die zum Fischen verwendet werden dürfen, geregelt.