Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Kumlinge bys samfällda fiskevatten (€25/Stück)

ID: 3872

Wochenkarte / Kumlinge Fiskelag

Ausgestellt von Kumlinge Fiskelag in Zusammenarbeit mit iFiske.ax
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: €25 (EUR, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Ein gültiger Fischereischein ist den Fischereiwachen unbedingt vorzulegen. Kann dies nicht nachgewiesen werden, gilt dies als illegales Fischen und kann bei der Polizei gemeldet werden

Naturschutzgebiete laut Karte. Die Anzahl der Fische zum Verzehr pro Tag beträgt 1 Hecht und / oder 1 Forelle und / oder 10 Barsch.
Unter 18 Jahren Angeln in Begleitung eines Elternteils.

Das Angeln mit Handgeräten vom Land aus ist vom 15. April bis 15. Juni verboten.
Angeln mit Handgerät bezieht sich auf das gesamte Angeln, das Angeln mit der Rute und das Jig-Fischen.

Mindestabmessungen
Der Fang von minderwertigen Fischen sollte vermieden werden. Fisch gilt als minderwertig, wenn er die unten genannten Maße von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse nicht erfüllt.

Auf Åland gelten folgende Mindestmaße:

  • Lachs 60 cm
  • Meerforelle 50 cm
  • Hecht 55 cm
  • Größe 37 cm
  • Weiß 35cm

Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische sind unverzüglich freizusetzen.
Sie sollten nicht in der Nähe der bewohnten Küste, des Bootsdocks oder der Ausrüstung anderer Personen angeln

ÜBERWACHUNG
Der Fischfang im Bereich des Fischerteams Kumlinge wird von Fischereiwächtern überwacht.

  • Auf Verlangen ist den Fischereiwächtern ein Fischereischein vorzuzeigen. Diese haben auch das Recht, illegale Fanggeräte zu entfernen und illegal gefangenen Fisch zu entsorgen. Wasserbesitzer haben auch das Recht, Fischereilizenzen zu überprüfen.
  • Illegale Fischerei kann der Polizei gemeldet werden.
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