Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Seglinge fiskevatten (€25/Stück)

ID: 3864

Wochenkarte / Seglinge Fiskelag & Samfällda vatten

Ausgestellt von Seglinge Fiskelag & Samfällda vatten in Zusammenarbeit mit iFiske.ax
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: €25 (EUR, inkl. 24% MwSt.)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemeine Regeln

  • In öffentlichen Gewässern hat jeder in den nordischen Ländern das Recht, für den Wohnungsbedarf zu fischen
  • Angeln ist in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, kostenlos
  • auf privaten und kommunalen Gewässern ist die Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich, teilweise vermittelt durch den Verkauf von Angelscheinen
  • Vom 15.4. bis zum 15.6. ist das Spinnfischen und andere Schleppnetzfischerei vom Land aus verboten.
  • Man sollte nicht in der Nähe von bewohnten Ufern, Bootsdocks oder anderen Geräten eines anderen fischen
  • Das Fangen von minderwertigem Fisch ist verboten. Minderwertige Fische sind Individuen der unten aufgeführten Arten, die kleiner sind als die vorherrschende Mindestgröße.

Mindestabmessungen

Der Fang von minderwertigen Fischen sollte vermieden werden. Auf Åland gelten folgende Mindestmaße:

  • Lachs 60 cm
  • Meerforelle 50 cm
  • Hecht, mit Unterstützung des Beschlusses der Landesregierung, 55 cm
  • Größe 37 cm
  • Braxen 42 cm
  • Weiß 35 cm

Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische sind unverzüglich freizusetzen.

Für Flusskrebse gilt eine Mindestlänge von 10 cm von der Stirnspitze bis zur Hinterkante des Mittellappens des ausgeschlagenen Schwanzes.

Minderwertige Fische oder Flusskrebse dürfen nicht vorrätig gehalten, transportiert, verkauft, gekauft oder gegen Entgelt serviert werden.

Illegale Fischerei und Überwachung

Wer unerlaubt in einem fremden Gewässer fischt, macht sich des illegalen Fischfangs oder der sogenannten Wilderei schuldig. Da das Fischereirecht dem Eigentümer der Wasserfläche gehört, ist er auch für die Überwachung des illegalen Fischfangs verantwortlich. Das Fischereigesetz, § 75 und § 76, schreibt die Überwachung und Entsorgung von Gütern vor. Wer illegalen Fischfang melden möchte, sollte sich an die Polizei wenden.

Illegale Fischerei

Illegale Fischerei bezieht sich auf Fischereitätigkeiten, die gegen die Bestimmungen der Fischereigesetzgebung verstoßen, wie z. B. Schonzeiten, Mindestmaße und nicht zugelassene Fanggeräte. Illegale Fischerei wird von den Behörden überwacht.

Schutzzeiten

Auf Åland gelten folgende Schonzeiten:

  • Krebs 1,9 - 20,7 kl. 20.00
  • Zander, mit Unterstützung des Beschlusses der Landesregierung, 1.6. - 30.6

Während der Schonzeiten ist es verboten, geschützte Fische oder Krebse zu fischen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zu kaufen oder gegen Gebühr anzubieten.

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