Der Angelschein berechtigt zum Angeln mit Angelrute, Spinnrute, Fliegenrute und Pimpel.
Trolling ist NICHT erlaubt.
Der Angelscheininhaber ist verpflichtet, der Aufsichtsperson (= den Wasseranteilseigentümern im Ort) einen gültigen Angelschein vorzulegen.
In der Zeit vom 15.4. bis 15.6. ist das Spinnfischen vom Strand aus verboten.
Fischer dürfen die Docks und Badebereiche anderer Personen nicht betreten.
Nehmen Sie Rücksicht auf Mensch und Natur und stören Sie nistende Vögel und andere Wildtiere NICHT. Mindestgröße der Fische; Hecht 50 cm, Weißfisch 35 cm, Lachs 60 cm, Meerforelle 50 cm, Brasse 42 cm.