Der Fang von minderwertigen Fischen sollte vermieden werden. Auf Åland gelten folgende Mindestmaße:
Die Länge wird von der Kieferspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Lebende und unbeschädigte Fische sind unverzüglich freizusetzen.
Für Flusskrebse gilt eine Mindestlänge von 10 cm von der Stirnspitze bis zur Hinterkante des Mittellappens des ausgeschlagenen Schwanzes.
Minderwertige Fische oder Flusskrebse dürfen nicht vorrätig gehalten, transportiert, verkauft, gekauft oder gegen Entgelt serviert werden.
Wer unerlaubt in einem fremden Gewässer fischt, macht sich des illegalen Fischfangs oder der sogenannten Wilderei schuldig. Da das Fischereirecht dem Eigentümer der Wasserfläche gehört, ist er auch für die Überwachung des illegalen Fischfangs verantwortlich. Das Fischereigesetz, § 75 und § 76, schreibt die Überwachung und Entsorgung von Gütern vor. Wer illegalen Fischfang melden möchte, sollte sich an die Polizei wenden.
Illegale Fischerei bezieht sich auf Fischereitätigkeiten, die gegen die Bestimmungen der Fischereigesetzgebung verstoßen, wie z. B. Schonzeiten, Mindestmaße und nicht zugelassene Fanggeräte. Illegale Fischerei wird von den Behörden überwacht.
Auf Åland gelten folgende Schonzeiten:
Während der Schonzeiten ist es verboten, geschützte Fische oder Krebse zu fischen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zu kaufen oder gegen Gebühr anzubieten.